Finanzierung eines Treppenlifts in der Schweiz – Ein Überblick

Aktualisiert am 24. September 2026

Überblick über IV, AHV, Ergänzungsleistungen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten in der Schweiz.

Welche Unterstützung gibt es?

In der Schweiz gibt es verschiedene Stellen, die unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung gewähren können. Wichtig: Die Voraussetzungen und der Umfang sind individuell verschieden. Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick – für Ihren konkreten Fall empfehlen wir, sich direkt bei den zuständigen Stellen zu informieren.

Die Invalidenversicherung (IV)

Die IV führt eine Hilfsmittelliste. Ob ein Treppenlift unterstützt wird, hängt von Art und Grad der Behinderung, der beruflichen Situation und der individuellen Notwendigkeit ab. Kontaktieren Sie frühzeitig Ihre zuständige IV-Stelle.

Die AHV und Hilflosenentschädigung

Die AHV bietet für Personen im Rentenalter die Möglichkeit einer Hilflosenentschädigung für Personen, die für alltägliche Verrichtungen regelmässig auf Hilfe angewiesen sind.

Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV können unter bestimmten Umständen Beiträge an behinderungsbedingte Kosten umfassen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausgleichskasse.

Pro Infirmis und weitere Organisationen

Pro Infirmis, Pro Senectute, die Lungenliga oder die Rheumaliga können je nach Situation hilfreiche Ansprechpartner sein.

Steuerliche Aspekte

Behinderungsbedingte Kosten können in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig sein. Konsultieren Sie einen Steuerberater.