Barrierefreiheit in der Mietwohnung – Rechte und Möglichkeiten

Aktualisiert am 24. September 2026

Welche Rechte haben Mieter bei barrierefreien Umbauten? Ein Überblick über die Schweizer Rechtslage.

Die besondere Situation für Mieter

Auch in Mietwohnungen kann Bedarf an Anpassungen entstehen. Als Mieter brauchen Sie in der Regel die Zustimmung des Vermieters.

Rechtliche Grundlagen

Das Schweizer Mietrecht (OR Art. 260a) regelt Veränderungen an der Mietwohnung – schriftliche Zustimmung erforderlich. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) setzt Rahmenbedingungen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Fachberatung.

Typische Anpassungen

Haltegriffe, rutschfeste Matten, Türgriffwechsel, verbesserte Beleuchtung, Entfernung von Türschwellen.

Badezimmerumbau, Installation eines Treppenlifts, Türverbreiterung, Rampeneinbau.

Tipps für das Gespräch mit dem Vermieter

Offen und frühzeitig ansprechen. Situation sachlich erklären. Rückbaupflichten klären. Alles schriftlich festhalten.

Beratungsstellen

Pro Infirmis, Mieterverbände, Pro Senectute.

Finanzierung