Aktualisiert am 24. September 2026
Welche Rechte haben Mieter bei barrierefreien Umbauten? Ein Überblick über die Schweizer Rechtslage.
Auch in Mietwohnungen kann Bedarf an Anpassungen entstehen. Als Mieter brauchen Sie in der Regel die Zustimmung des Vermieters.
Das Schweizer Mietrecht (OR Art. 260a) regelt Veränderungen an der Mietwohnung – schriftliche Zustimmung erforderlich. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) setzt Rahmenbedingungen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Fachberatung.
Haltegriffe, rutschfeste Matten, Türgriffwechsel, verbesserte Beleuchtung, Entfernung von Türschwellen.
Badezimmerumbau, Installation eines Treppenlifts, Türverbreiterung, Rampeneinbau.
Offen und frühzeitig ansprechen. Situation sachlich erklären. Rückbaupflichten klären. Alles schriftlich festhalten.
Pro Infirmis, Mieterverbände, Pro Senectute.